Krankenkasse
- Behandlungspflege (SGB V §§ 37 Abs.1 und 37 Abs.2)
Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei (SGB XI §§ 37 u. 45)
- Verhinderungspflege
- Entlastungsleistung
- Pflegeberatung
- individueller Schulung
Weitere Kostenträger
- Sozialhilfeträger
- private Krankenkassen
- Versicherungen
Das ärztliche Fachpersonal stellt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus. Wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.
