Kostenübernahme   x

Krankenkasse

  • Behandlungspflege (SGB V §§ 37 Abs.1 und 37 Abs.2)

Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei (SGB XI §§ 37 u. 45)

  • Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistung
  • Pflegeberatung
  • individueller Schulung

Weitere Kostenträger

  • Sozialhilfeträger
  • private Krankenkassen
  • Versicherungen

Das ärztliche Fachpersonal stellt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus. Wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.

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