Kostenübernahme
Krankenkasse
Kostenübernahme durch die Pflegekasse bei(SGB XI §§ 37 und 45)
Weitere Kostenträger
Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung über die häusliche Krankenpflege aus. Wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.